Die Zeitschrift Strafverteidiger ist eine der führenden juristischen Publikationen für Wissenschaft und Praxis des Strafrechts.

 

Die Zeitschrift berichtet vom Standpunkt des Strafverteidigers aus für Strafverteidiger, sie gibt aber auch Wissenschaft und Justiz einen tieferen Einblick in die professionellen Routinen des Berufes.

 

Zugleich versteht sie sich als unabhängiges wissenschaftliches Forum der gesamten Strafrechtswissenschaft.

 

Im Mittelpunkt steht das Straf- und Strafverfahrensrecht sowie die besonders praxisbedeutsamen "Nebengebiete" wie das Betäubungsmittel- oder Jugendstrafrecht. Die Zeitschrift will einen zielgerichteten regelmäßigen Überblick über aktuelle Entscheidungen des EGMR, des BVerfG, des BGH und der OLGe sowie über bemerkenswerte und innovative Instanzentscheidungen geben. Besonders wichtige oder kontroverse Entscheidungen werden unter Berücksichtigung der Perspektive der Strafverteidigung angemerkt. In der täglichen Praxis der Gerichte – und damit der Strafverteidigung – haben Präjudizien häufig prägenden Einfluss auf die Norminterpretation; Strafprozessrecht und Strafverfahren sind nicht dasselbe.

 

Der Strafverteidiger enthält zudem grundlegende Aufsätze zu aktuellen Themen der Strafverteidigung und den drängenden Fragen von Praxis und deutscher sowie europäischer Rechtspolitik. Ergänzt wird der Aufsatzteil durch regelmäßige Dokumentationen aus der Praxis. Neben Rezensionen zu relevanten Publikationen bietet der Strafverteidiger im Rahmen einer Fachpresseschau einen Überblick über strafrechtsrelevante Fachzeitschriftenbeiträge.

 

Mit dem neuen, zunächst vierteljährlich erscheinenden Strafverteidiger Spezial gewinnt die Zeitschrift zusätzlichen Spielraum. Wichtige Entscheidungen können bei Bedarf kurzfristiger veröffentlicht werden. Praktisch relevante Themen wie das Gebührenrecht und die Rechtsprechung europäischer Gerichte haben mehr Platz als bisher. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Thema Digitalisierung, das auch im Strafprozess zunehmend an Bedeutung gewinnt, für viele Praktikerinnen und Praktiker aber immer noch ein Nischendasein führt. Vor allem aber soll der kollegiale Austausch gefördert werden: Prozessberichte, Diskussionsbeiträge, praktische Handreichungen – all das passt in die Rubrik »Forum«.